Mein Verständnis vom Umgang mit dem Wald


Folgende Punkte sind für mich selbstverständlich und ich gebe sie meinen Absolvent/innen mit auf ihren Weg zu "Kursleiter/innen für Waldbaden - Achtsamkeit im Wald®".

 

Dabei steht der achtsame Umgang mit allem Lebenden im Wald an oberster Stelle.

 

Mein Grundsatz, der auch für "meine" Kursleiter:innen gelten soll: Wir sind Gäste im Wald!

 

 


Betretungsverbot

Folgende Bereiche betreten wir nicht und halten auch unsere Kurs-Teilnehmer/innen dazu an, dies in ihrer Freizeit nicht zu tun.

Es hat seinen Sinn, dass es teilweise verboten ist, diese Bereiche zu betreten. Doch auch, wenn es nicht ausdrücklich verboten ist, betreten wir sie nicht. Von April bis Juni wird zudem die Brut- und Setzzeit im Wald besonders beachtet:

  • Feuchtbiotope (sie dienen in besonderen Maßen dem Schutz der Tier- und Pflanzenwelt)
  • Schonungen und Pflanzgärten (Forstkulturen)
  • Gesperrte Bereiche (z.B. bei Holzarbeiten)
  • Ausgezeichnete Gebiete, wo das Betreten ausdrücklich verboten ist (z.B. besondere Naturreservate)
  • Dickichte (sind besondere Lebens- und Ruheräume für Waldtiere)

 

Genehmigung des Waldeigentümers

Möchte ein/e Kursleiter/in Waldbadeveranstaltung gewerblich anbieten, so muss die Genehmigung des Waldeigentümers eingeholt werden.

 

Gesetze

Kursleiter/innen (und nicht nur sie) müssen folgende Gesetze in Deutschland besonders beachten:

  • Bundeswaldgesetz
  • Landeswaldgesetze
  • Bundesnaturschutzgesetz

Für Kursleiter/innen im Ausland gelten die entsprechenden Gesetze ihres Landes. Es ist ihre Pflicht, sich darüber ausreichend zu informieren, damit sie nicht gegen geltendes Gesetz verstoßen. 

 

 

Gewässer

Fließgewässer und Seen – und hier besonders die nahen Uferbereiche - sind besonders schützenswert.

 

Kursleiter/innen sind angehalten mit größeren Waldbaden-Gruppen sich nur den Bachläufen zu nähern und besonders schützenswerte Uferzonen nicht zu betreten. Mit kleinen Gruppen kann man sich je nach Lage bzw. Beschaffenheit der Waldbäche oder - seen mehr nähern und auch mal ein Fußbad nehmen. Fließgewässer dürfen grundsätzlich nicht aufgestaut werden. Spielt man mit Kindern am Bach und baut einen Staudamm, so ist darauf zu achten, dass beim Verlassen das Wasser wieder fließt wie zuvor.

 

 

Gruppengröße

Bei der Gruppengröße haben die Kursleiter/innen den Natur- und Waldschutz immer im Blick zu behalten und müssen sich fragen, mit wie vielen Teilnehmer/innen ein achtsames Waldbad noch möglich ist. Hier kommt es natürlich auch auf das entsprechende Waldgebiet an. Ein Anhaltspunkt sind maximal 12 TeilnehmerInnen. Ein besonders achtsames und wirkungsvolles Waldbad sollte mit nicht mehr als sechs TeilnehmerInnen gemacht werden. Auf jeden Fall sollen „Massenveranstaltungen“ im Sinne des Natur- und Waldschutzes vermieden werden.

 

 

Klettern auf Bäume

Für das Waldbaden müssen wir keine Bäume besteigen. Ist man mit Kindern unterwegs, die eventuell einmal auf Bäume klettern möchten, so achten die Kursleiter/innen besonders darauf, dass keine Tiere (brütende Vögel) gestört werden. Und natürlich in besonderem Maße auf die Sicherheit der Kinder.

 

 

Lagerfeuer

Lagerfeuer oder einfach auch Grillen mit einem mobilen Campinggrill ist nur an ausgewiesenen Feuerstellen erlaubt. Die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald rät, auf Flächen, die an Wälder grenzen, eine Mindestentfernung von 100 Metern zwischen der Feuerstelle und dem Waldrand einzuhalten, so ist es auch in einigen Bundesländern gesetzlich festgeschrieben. Da Kursleiter/innen eine besondere Vorbildfunktion haben, werden sie angehalten die Empfehlung der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald ohne Ausnahme zu beachten und ihren Teilnehmer/innen zu vermitteln.

 

 

Müll

Müll im Wald wird mitgenommen – auch wenn er von uns nicht selbst produziert wurde. Deshalb sollten Kursleiter/innen immer im Rucksack eine „Mülltüte“ mitnehmen, in der Plastik, Glas, Blech usw. aus dem Wald mit nach draußen genommen werden kann. Die Kursleiter/innen sollen neben der Thematik der grundsätzlichen Boden- und Grundwasserverschmutzung auch auf die Gefahren für die Tiere hinweisen, die vielen Waldbesuchern gar nicht bewusst ist (Verletzungen durch Müll die zu einem langsamen qualvollen Tod der Tiere führen können).

 

 

Picknick

Ein Picknick im Wald ist grundsätzlich erlaubt und für eine Waldbadengruppe von besonderer Bedeutung. Ausnahmen bestehen in Schutzgebieten. Der – möglichst wenig verursachte - Müll wird natürlich mitgenommen. Auch die Auswahl der Picknick-Plätze braucht eine besondere Beachtung - nicht einfach auf eine Wiese, die vielleicht schützenswerte Pflanzen enthält. Am besten geeignet sind auch hier ausgewiesene Rastplätze im Wald.

 

 

Rauchen

Rauchen im Wald ist nicht in allen Bundesländern verboten. Kursleiter/innen für Waldbaden rauchen im Wald nicht und sollten darauf achten, dass es auch die Teilnehmer/innen nicht tun. Eventuell können sie bereits bei der Ausschreibung schon darauf aufmerksam machen, das Rauchen beim Waldbaden nicht erlaubt ist.

 

 

Sammeln von Naturmaterialien

Am Boden liegende Äste, Rinde, Holz, Blätter, Samen, Früchte dürfen in geringen Mengen zum Erstellen von kreativen Bildern oder Mandalas direkt im Wald gesammelt werden. Die „Kunstwerke“ bleiben im Wald zurück. Für den Eigengebrauch zu Hause dürfen die Teilnehmer/innen wenige Teile mitnehmen (Handstraußregel beachten).

 

Das Abreißen von Ästen ist nicht gestattet. Blätter, Samen, Früchte und Kräuter dürfen nur insoweit gepflückt werden, wie sie direkt vor Ort verzehrt werden können. Für Kunstwerke ist keine Nahrung zu verwenden.

 

In Naturschutzgebieten ist das Sammeln von Pilzen und Waldfrüchten in der Regel vollständig untersagt. Ganze Pflanzen mit Wurzelballen dürfen nicht ausgegraben werden. Die Kursleiter/innen machen ihre Teilnehmer/innen darauf aufmerksam.

 

 

Sturm

Bei Sturm – und auch danach ist ein Betreten des Waldes oft zu gefährlich. Ein Waldbad mit Gruppen ist bei einer solchen Wetterlage zu unterlassen. Ist die Kursleiter/in nach einem Sturm unsicher, so muss sie sich beim Forstamt informieren, oft steht es in der Zeitung oder auf der Website der Forstämter. Auf jeden Fall besteht Informationspflicht von Seiten der Kursleiter/innen.

 

 

Übernachten im Wald

Das Schlafen im Freien, z.B. in einem Schlafsack, ist erlaubt. Dagegen ist das Bauen fester Unterstände, von Hütten und das Aufschlagen von Zelten verboten bzw. genehmigungspflichtig. Für ein entspannendes Waldbad ist ein Übernachten im Wald nicht erforderlich.

 

Möchte eine Kursleiter/in eine Übernachtung mit einer Gruppe anbieten, dann ist auch dann, wenn die Gruppe nicht zelten möchte, vorher eine Genehmigung des Waldeigentümers/des Forstamtes einzuholen, um gemeinsam zu überlegen, ob und wo eine Übernachtung möglich ist. Es gibt inzwischen Naturlagerplätze, wo das z.B. nach Anmeldung gut geht.

 

Gerade in der Nacht gilt unser erster Satz „Wir sind Gäste in der Natur“ besonders, denn in der Dunkelheit sollen unsere Wild- und Waldtiere einen besonderen Schutz haben. Das klassische Waldbaden sieht keine Übernachtung im Wald vor, eine Übernachtung in der Nähe eines Waldgebietes (in einer Hütte, einem Hotel …) reicht allemal aus, wenn man ein mehrtägiges Waldbad plant. Und es reicht auch für unsere Gesundheit aus.

Deshalb sollte jede/r Kursleiter/in vorher gut überlegen, ob es unbedingt sein muss.

Hier können wir alle durch unser Verhalten ein Vorbild für andere sein. Nachts braucht der Wald seine Ruhe!

 

 

Waldbrandgefahr

Bei erhöhter Waldbrandgefahr gilt für die Kursleiter/innen eine besondere Aufsichtspflicht. Das Rauchen ist verboten und die Wege sollten nicht verlassen werden (bei Waldbrandstufe 4 ist das Verlassen der Wege sowieso untersagt).

 

Außerdem sollen die Kursleiter/innen ihre Teilnehmer/innen auf die besonderen Gefahren hinweisen: so kann bereits eine achtlos weggeworfene Glasscherbe oder Plastikflasche einen Brand auslösen. Pressemitteilungen sind besonders zu beachten und es besteht für alle Kursleiter/innen eine besondere Informationspflicht bei den Forstämtern.

 

 

Waldtiere

Es ist selbstverständlich, dass Waldtiere nicht gestört werden. Das gilt besonders in der Brut- und Setzzeit (s.o. Betretungsverbot) und im Winter. Waldbaden heißt Hören und Schauen. Das geht auch von den Wegen aus: verhalten wir uns ruhig und achtsam, können wir auch von Wegen aus, Tiere beobachten ohne sie zu stören.

 

 

Wege verlassen?

In der Regel darf der Waldbesucher die Wege verlassen. Einschränkungen bestehen in Schutzgebieten. Sind wir jedoch mit einer Gruppe von Menschen unterwegs, so achten wir in besonderem Maße darauf, ob wir Wege unbedingt verlassen müssen. Oft ist das Waldgebiet so wenig besucht, dass wir unsere Waldbaden-Übungen sogar mitten auf den Wegen machen können.

 

Wollen Kursleiter/innen den Waldweg mit ihrer Gruppe für eine Übung verlassen, so achten sie besonders auf das ausgewählte Gebiet - es genügt meistens, nur wenige Meter in den Wald zu gehen (dabei beachten Kursleiter/innen besonders den Punkt "Betretungsverbot")

Nach der Übung wird wieder der Waldweg benutzt.

 

 

 

Hofheim im Oktober 2017

Bei Anregungen oder Rückfragen freue ich mich über eine E-Mail unter Kontakt