Wenn Sie Waldbaden oder Naturpädagogik (oder Kräuterfürungen, Waldpädgogik, Yoga im Wald und auf der Wiese usw.) als organisierte Veranstaltung anbieten möchten, benötigen Sie eine Genehmigung (forstrechtliche Gestattung) des jeweiligen Wald(Wiesen-)eigentümers bzw. der Forstbehörde (eventuell auch noch der Naturschutzbehörde). Solche Veranstaltungen sind mit dem freien Recht einer Privatperson zum Betreten des Waldes zur Erholung nicht abgedeckt.
Die Einholung einer Genehmigung für organisierte Veranstaltungen ist bundesweit (und darüber hinaus auch in anderen Ländern, wie z.B. in der Schweiz, in Österreich oder in den USA) erforderlich.
Organisierte Veranstaltungen sind solche,
die durch Ausschreibungen, Plakate, Flyer, öffentliche Einladungen oder auf Websites beworben werden und
für die man sich als Teilnehmer anmelden kann (auch bei kostenloser Teilnahme!) und /oder
die einen kommerziellen oder gewerblichen Charakter haben und/oder
für die die Teilnehmer eine (Kurs-)Gebühr oder ein Startgeld bezahlen müssen und / oder auch
die von gemeinnützigen Organisationen angeboten werden, wenn sie vorher beworben wurden.
Beachten Sie, dass es nicht darauf ankommt, wie viel oder, ob Sie überhaupt etwas mit Ihren Veeranstaltungen verdienen - es geht hier rein um die Organisation, wenn Sie Ihre Veranstaltung quasi öffentlich bewerben und sich jeder anmelden kann.
Der Antrag einer forstrechtlichen Genehmigung wird meistens formlos beim Waldeigentümer / der Forstbehörde gestellt.
Folgende Punkte muss der Antrag i.d.R. enthalten: Temine und Häufigkeit der Waldbaden-Veranstaltungen, die voraussichtliche Teilnehmerzahl, die Teilnahmegebühr, wo genau das Waldbad / die Waldbäder stattfinden soll/en und wie sie ablaufen werden (alles jedoch auch Inhalte der Ausbildung).
Gestattungsgebühr
Für die Gestattung fällt i.d.R. eine Gestattungsgebühr an. Diese ist sehr unterschiedlich, von einem jährlichen/monatlichen Pauschalbetrag bis hin zu einem bestimmten Prozentsatz Ihrer tatsächlichen Einnahmen, ist alles möglich. Hin und wieder ist die Gestattung allerdings auch kostenlos, beispielsweise wenn die Gemeinde der Waldeigentümer ist und ein Interesse an dem Waldbaden-Angebot hat.
Als Trainer / Kursleiter für Waldbaden müssen Sie eine Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung für Outdoor-Veranstaltungen abschließen. Grundsätzlich sollten Sie als Trainer / Kursleiter sowieso eine Betriebs- und Berufshaftpflicht abschließen, da Sie als Selbständige/r in Training, Beratung und Coaching gesetzlich zur Haftung für Schäden verpflichtet sind, die sie im beruflichen Kontext verursachen.
Das ist im Bürgerlichen Gesetzbuch so festgeschrieben. Eine Versicherung schützt Sie vor hohen Schadenersatzansprüchen.
Für den Outoor-Bereich gibt es hierzu spezielle Versicherungen, die auch Ihre Tätigkeit draußen als Waldbade-Kursleiter versichern (ebenfalls Inhalt der Ausbildung).
Ohne Nachweis einer solchen Versicherung erhalten Sie keine Gestattung (siehe oben). Deshalb ist auch diese Versicherung, in dem Moment, in dem Sie mit ihrer Tätigkeit beginnen möchten, notwendig (Kosten i.d.R. zwischen 90,00 - 130,00 € jährlich)
Bei den Niedersächsischen Landesforsten gibt es eine Besonderheit, die alle diejenigen beachten sollten, die aus Niedersachsen kommen und dort Waldbaden anbieten möchten.
Es betrifft alle Waldflächen der Niedersächsischen Landesforsten (ca 1/3 der Waldfläche in Niedersachsen insgesamt).
Dort bietet die WaldWohl GmbH in Kooperation mit den Niedersächsischen Landesforsten eine Ausbildung zu Waldwohl-Trainer/innen an. In dieser Ausbildung wird auch Waldbaden unterrichtet (allerdings auch Waldwissen und mehr). Die Landesforsten in Niedersachsen vergeben Gestattungsverträge nur an Waldwohl-Trainer/innen, allerdings dann für alle Landes-Waldflächen ohne besondere Antragstellungen.
Die Ausbildung bei mir ersetzt ein Gesundheitsmodul dieser Ausbildung. Wenn Sie jedoch vorhaben auf Landeswaldflächen in Niedersachsen Waldbaden anzubieten, müssen Sie die weiteren Module bei Waldwohl noch absolvieren.
Näheres lesen Sie hier: Landesforsten.de/erleben/waldgesundheit/
Und Sie können auch mich jederzeit dazu befragen.
Sollten Sie in Niedersachsen auf Körperschaftswald oder Privatwald Waldbaden anbieten wollen, gilt dies nicht, dennoch brauchen Sie auch hier eine Gestattung wie oben beschrieben. ( 2020: Landeswald 28 %, Bundeswald 5 %, Körperschaftswald 8 %, Privat und Genossenschaftswald 59 %)